Anleitung: Wie beantrage ich eine Kindergartenassistenz mit Gebärdensprache?

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Zeichnung: Frau geht zum Amts-Gebäude mit dem Antrag-Brief
Bild: Karin Müller Schmied

Es ist eine Anleitung für den Erstantrag der gebärdensprachlichen Kindergartenassistenz für Eltern von Kindern, die in den Kindergarten gehen und die Gebärdensprache zur Kommunikation benötigen.

Im Folgenden schreibe ich die Pronomen „Du/Dein usw.“ groß, ähnlich wie bei der Höflichkeitsform „Sie/Ihr“. Ich möchte damit meine Höflichkeit ausdrücken, obwohl ich die Du-Anrede verwende (Großschreibung) und die anderen Pronomen wie „dein/dich“ eigentlich klein geschrieben werden müssten.

Ich schreibe viel von gehörlosen und schwerhörigen Kindern. Ich meine damit überwiegend auch die Kinder, die durch eine andere Einschränkung zum Beispiel nicht oder nur erschwert in der Lage sind, die Lautsprache zu erwerben (z.B. Trisomie 21) oder bei sprachlichen Einschränkungen im Sprechen wie Mutismus, angeborene Fehlbildungen im Bereich der Stimm-Apparate oder ähnliches.

Für die gesunde kindliche Entwicklung ist es enorm wichtig, dass das Kind sich so früh wie möglich in einer Sprache mitteilen kann, auch wenn es dann bedeutet, dass es (vorübergehend oder dauerhaft) die Deutsche Gebärdensprache nutzt.

Kommunikation ist enorm wichtig

Denn Kommunikation ist die grundlegende Basis, die ein Mensch benötigt, um sich psychisch gesund zu entwickeln. Es wird benötigt, die Welt um sich herum zu verstehen, zu verarbeiten und auch die Gefühle (Emotionen), Gedanken und Ideen auszudrücken. Dazu braucht es eine Sprache. Das kann die Lautsprache sein oder aber auch die Deutsche Gebärdensprache.

Die Deutsche Gebärdensprache ist eine natürliche Sprache und mit ihr kann man genauso wie im Deutsch (Lautsprache) alles ausdrücken, von einfachen Sätzen bis hin zu komplexen wissenschaftlichen Texten.

Wann und von wem sollte der Input in der Deutschen Gebärdensprache beginnen?

Ein normales hörendes Kind erwirbt bereits mit dem 1. Tag nach der Geburt nach und nach die Sprache. Es scheint zwar nicht so, als würde es die Sprache lernen, da die Antwort des Kindes „fehlt“, aber wissenschaftliche Studien belegten, dass ein Kind schon ab dem 1. Tag nach der Geburt die jeweilige Muttersprache erlernt. Die ersten zwei Jahre ist es damit beschäftigt, die Wörter kennenzulernen, aber auch den Satzbau, die Betonung, die Grammatik Deiner Muttersprache.

Demzufolge sollte auch bei gehörlosen und schwerhörigen Kindern so früh wie möglich, somit recht bald nach der Geburt und nach dem Feststellen der Höreinschränkung die Deutsche Gebärdensprache sehen und zu erlernen. Ungefähr 90% der gehörlosen Kinder haben hörende Eltern. Deshalb kann Dein Kind im Rahmen eines vom Amt finanzierten Hausgebärdenkurs von einem gehörlosen Gebärdensprachdozent bzw. einer gehörlosen Gebärdensprachdozentin die Gebärdensprache spielerisch lernen. Auch für Dich und deinem/deiner Partner/Partnerin ist es möglich und sehr empfehlenswert, in einem Eltern-Hausgebärdensprachkurs die Gebärdensprache zu lernen, damit Du in der Lage bist, selbst mit dem Kind in der Gebärdensprache zu unterhalten und es in der Gebärdensprache zu erziehen.

Aus diesem Grund: Lass Dir nicht zu viel Zeit. Es ist besser, dem Kind Gebärdensprache anzubieten, als dass es die ersten Jahre völlig ohne oder nur mit für das Kind unverständlicher Sprache aufwächst.

Ohne eine Sprache kommt es zu Kommunikationsproblemen

Ist das Kind gehörlos, aber die Gebärdensprache wird abgelehnt, verzögert sich dadurch die Sprachentwicklung des Kindes.

Eine verzögerte oder unterentwickelte Sprachentwicklung beeinträchtigt das soziale und emotionale Wohlbefinden des Kindes.

Wird dem Kind, das die Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache benötigt, die Gebärdensprache verweigert und nur die Deutsche Lautsprache angeboten, kann dies zu Problemen im Spracherwerb führen. Das Kind versteht die Lautsprache nicht oder nicht so gut. Dadurch fehlt der sprachliche Input und das Sprechen wird erschwert, weil es nicht weiß, auf welche Laute es achten muss, welche Wörter es gibt und welche Laute es mit dem Mund und der Zunge bilden muss.

Zudem könnte ein z.B. nicht richtig eingestelltes Hörgerät/Cochlea-Implantat (CI) dazu führen, dass das Kind nicht ausreichend versorgt ist. Somit wird der Spracherwerb erschwert. Zudem wird es immer Situationen haben, an denen es kein CI tragen kann, wie zum Beispiel beim Einschlafen, beim Schwimmen und ggf. beim Sport. Ähnlich ist es bei schwerhörigen Kindern. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass auch schwerhörige Kinder und Kinder mit einer CI-Versorgung neben der Lautsprache den Zugang zur Deutschen Gebärdensprache erhalten.

Wer benötigt die Deutsche Gebärdensprache?

Das können Kinder sein, die

  • gehörlos oder schwerhörig sind. Das ist unabhängig davon, ob sie mit Hörgeräten oder CI versorgt werden und die Lautsprache erhalten.
  • Gerade für schwerhörige Kinder ist es wichtig, zumindest bis zum vollständigen kindlichen (Laut-)Spracherwerb die Gebärdensprache zu benutzen, um eine gute emotionale und soziale Entwicklung zu erhalten. Zudem ist es im Kindergarten nicht immer gewährleistet, dass jedes Kind und jeder Erwachsene so mit dem schwerhörigen Kind sprechen wird, dass es versteht, was gesagt wird.
    Hinzu kommt der durchaus immense Lärmpegel im Kindergarten, so dass zumindest für die Zeit im Kindergarten, während das Kind die (Lauts-)Sprache erwirbt, die Gebärdensprache (ggf. auch in Verbindung mit Lautsprache) genutzt werden sollte.
  • von Mutismus betroffen sind.
  • aus weiteren medizinischen Gründen nur wenig oder nicht in Lautsprache kommunizieren können, aber körperlich in der Lage sind, auch in Deutscher Gebärdensprache kommunizieren zu können. Es muss nicht bedeuten, dass das Kind dauerhaft die Gebärdensprache benötigen wird. Wichtig ist nur, dass das Kind sich in einer Sprache äußern kann und dass die ggf. vorhandene Sprachtherapie fortgesetzt wird.
  • die Trisomie 21 und somit einen verzögerten Lautspracherwerb haben. Unabhängig von möglichen Hörbeeinträchtigungen (viele sind auch von Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit betroffen), benötigen alle Kinder mit Trisomie 21 zum Spracherwerb eine Visualisierung der Lautsprache, um die Lautsprache erlernen zu können. Die Visualisierung geschieht mit den Gebärden aus der Gebärdensprache, die zu den lautsprachigen Wörtern gleichzeitig verwendet wird.
  • mit der Fetalen Alkoholspektrumsstörung (FASD) geboren wurden. Mit dieser ist eine Beeinträchtigung im Bereich der Sprache möglich und somit auch eine Beeinträchtigung in der Lautsprachigen Äußerung. Auch wenn vielleicht zusätzlich noch Schwierigkeiten in der Grob- oder Feinmotorik hinzukommen, könnte dennoch die Visualisierung der Lautsprache durch die Deutsche Gebärdensprache der Spracherwerb gefördert werden. Somit wird auch diesen Kindern eine Mitteilungsmöglichkeit gegeben.

Im folgenden Text möchte ich auf Grund der Vielfalt von Kindern, die Gebärdensprache benötigen, nur noch von gebärdensprachigen Kindern sprechen.

Kindergarten gefunden, was dann?

Der Kindergarten ist bereits gefunden, die Erzieher sprechen aber keine Gebärdensprache. Hier kann eine Kindergartenassistenz mit Kenntnissen in der Deutschen Gebärdensprache helfen, die Kommunikation für das gebärdensprachige Kind sicherzustellen. Mit der Kommunikationsassistenz kann das gebärdensprachige Kind mit den hörenden Kindern und Erzieher und Erzieherinnen und ebenso diese mit dem gebärdensprachigen Kind kommunizieren. Hierzu ist ein formloser Antrag zu stellen. Wie der Antrag für die Kindergartenassistenz gestellt wird, erläutere ich Dir in diesem Artikel Schritt für Schritt.

Zeitpunkt und ungefährer Ablauf der Beantragung für die Kita-Assistenz

Die Beantragung für eine Kindergartenassistenz ist recht komplex und benötigt einen bestimmten Ablauf der Schritte, damit rechtzeitig zum Start der Kindergartenzeit auch eine Kindergartenassistenz mit dabei sein kann. Bitte beantrage die Kindergartenassistenz bereits mindestens 3-4 Monate vor dem Start im Kindergarten. Beginne also nicht erst kurz vor den Sommerferien, sondern am besten bereits im März/April, wenn Dein Kind im Herbst nach den Sommerferien Ende August/Anfang September in den Kindergarten gehen soll.

Das zuständige Amt braucht Zeit für die Bearbeitung und zusätzlich muss das Gesundheitsamt die Notwendigkeit der Kindergartenassistenz bescheinigen. Unabhängig davon, wie viele (fach)ärztliche Gutachten bereits vorliegen, prüft das Gesundheitsamt noch einmal. Das Gesundheitsamt prüft oft erst im Kindergartenalltag und wird eine entsprechende Freigabe an das antrags-bearbeitende Amt zusenden.

Erst dann wird das für das Kind zuständige Amt über die Kindergartenassistenz entscheiden, ob es ablehnen oder bewilligen wird.

Schritt 1: Kindergartenassistenz suchen

Du kannst an verschiedenen Orten nach einer Kindergartenassistenz suchen. Ich habe mich auf einige Listen konzentriert, auf denen die Gebärdensprachdolmetschenden und andere Kindergartenassistenzen aufgelistet sind. Ich beschränke mich hierbei vor allem auf Listen im Bereich Nordhessen und deutschlandweit. Die deutschlandweite Liste hilft allen ratsuchenden Eltern bei der Suche nach Kindergartenassistenzen in anderen Regionen Deutschlands.

Region Nordhessen:

Bundesweite Suchmöglichkeiten:

  • Verlag Karin Kestner gibt Dir in der 1. bundesweit freien Gebärdensprachdolmetscher:Innen-Liste eine erste Übersicht, ob und wer in Deiner Nähe tätig ist. externer Link https://www.kestner.de/gebaerdensprachdolmetscherliste/ (Diese Liste erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit.)
  • Der Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher gibt Dir die Möglichkeit, die Gebärdensprachdolmetscher in deinem Bundesland zu finden: externer Link https://bgsd.de/
  • Dozenten für Hausgebärdenkurse können mitunter auch im Kindergarten tätig sein, damit Dein gehörloses Kind direkt mit anderen Kindern in der Gruppe kommunizieren kann. Hierzu bringt der Verlag Karin Kestner ebenfalls eine Liste der Gebärdensprachdozenten heraus: externer Link https://www.kestner.de/gebaerdensprachdozentenliste/ (Diese Liste erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit.)
  • Auch die Frühförderung im Schwerpunkt Hören kann unterstützend vermitteln und sind zuweilen auch im Kontakt mit den gebärdensprachigen Kindergartenassistenzen der Region.

Weitere bundesweite Such- und Austauschmöglichkeit für Eltern gehörloser und schwerhöriger Kinder:

  • Der externer Link Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. kann ebenfalls vermitteln und innerhalb einer Messenger-Gruppe gibt es intensiven Austausch mit anderen Eltern von gehörlosen oder schwerhörigen Kindern. Dort gibt es unter anderem auch Unterstützung bei der Antragsstellung und dem Umgang mit den Behörden.

Schritt 2: Anfragen stellen

Schreibe die recherchierten Personen an, ob sie für den gewünschten Zeitraum von der Zeit xx-xx Uhr Zeit hätten, Dein Kind im Kindergarten zu begleiten. Oft jedoch werden nicht alle gewünschten Stunden bewilligt. Denn von den Kita-Assistenz-Gesamtstunden werden die Stunden für die Integrationskraft und falls es den Hausgebärdenkurs im Kindergarten geben soll, auch vom Hausgebärdensprachkurs abgezogen. Die Integrationskraft und der Hausgebärdenkurs sind ebenfalls wichtig für Dein Kind. Bitte überlege daher gut, zu welchen Zeiten die Kita-Assistenz wirklich sinnvoll sind.

Es kann sein, dass es mit der Suche gleich klappt. Ansonsten frage bitte andere Personen auf den genannten Listen, bis Du jemanden gefunden hast. Erst wenn Dir im besten Falle zwei Personen zugesagt haben, dass sie im gewünschten Zeitraum die Zeit hätten, geht es mit dem 3. Schritt weiter.

Eine Kita-Assistenz oder besser zwei bis drei Kita-Assistenzen?

Mit dem (Haus-)Gebärdensprachdozenten und zwei weiteren Kita-Assistenzen sind es insgesamt drei erwachsene gebärdensprachliche Bezugspersonen für Dein Kind. Das ist ganz gut für Dein Kind, damit es wie hörende Kinder eine Vielfalt der gebärdensprachlichen Kontakte erleben und ebenfalls eine Vielfalt der Gebärdensprache erleben kann.

Hörende Kinder haben ganz Personen, durch sie die Sprache auch beiläufig erlernen können, das kann zum Beispiel auch die Bäckereifachfrau sein, die dem Kind das Brötchen verkauft.
Zum Vergleich sind es nur ca. 0,1% der Bevölkerung in Deutschland, die in der Deutschen Gebärdensprache kommunizieren. Somit haben gebärdensprachige Kinder ziemlich wenige Möglichkeiten, mit anderen gebärdensprachlichen Personen in Kontakt zu treten. Deshalb ist es sehr gut für das gebärdensprachige Kind, dass es mindestens zwei, jedoch besser drei gebärdensprachliche Bezugspersonen kennenlernen und von ihnen die Gebärdensprache erlernen kann.

Übrigens können gebärdensprachige Kinder erstaunlich gut mit den personellen Wechseln in der Woche umgehen. Wichtig ist dabei eine gleichbleibende Regelmäßigkeit und dass es feste Bezugspersonen sind. Zum Beispiel ist immer Montags und Mittwochs die Person X da, dann Dienstags und Freitags Person Y und Donnerstags die Person Z im Kindergarten.

Bei drei Personen ist zudem die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Kita-Assistenzen und der Gebärdensprachdozierende sich gegenseitig an den Tagen wie Urlaub oder krankheitsbedingter Ausfall der Assistenz im Kindergarten gegenseitig vertreten können. So kann Dein Kind im besten Falle durchgehend bei den gewohnten Bezugspersonen bleiben.

Schritt 3: Gegenseitiges Kennenlernen

Es ist wichtig, dass Dein Kind die zukünftigen Kita-Assistenzen in einem persönlichen Kennenlerngespräch vor ihrem Einsatz im Kindergarten zu Hause kennenlernen kann. Ja, es ist tatsächlich wichtig, dass diese Assistenzen Dein Kind und die gesamte Familie zu Hause besucht und kennenlernen kann. Denn das gebärdensprachige Kind selbst entscheidet, ob es mit der von Dir gewählten Kita-Assistenz „kann“. Bereits kleine Kinder wissen und fühlen instinktiv, wem sie vertrauen können. Deswegen ist es wichtig, noch vor dem eigentlichen Einsatz im Kindergarten das Kind die Kindergartenassistenz kennenlernen zu lassen. Es ist selten, dass ein Kind die ausgewählte Person ablehnt.

Die meisten Kita-Assistenzen bieten ein kostenfreies Kennenlerngespräch an. Dabei werden auch Deine Fragen zum Einsatz geklärt und die Kita-Assistenzen können auch ihre Fragen zum Einsatz klären. In dem Gespräch zeigt sich auch, ob es zwischen allen Personen gut harmoniert.

In den allermeisten Fällen klappt schon die erste Begegnung so gut und das Kind entwickelt keine Ablehnung gegenüber der von Dir ausgewählte Kita-Assistenz. Wenn auch Du Dich mit den Assistenzen wohlfühlst, dann geht es mit dem Schritt 4, der Einholung der Kostenangebot(e) von den Kita-Assistenzen weiter.

Schritt 4: Kostenangebot einholen

Um diese gewählte Kindergartenassistenz finanzieren zu können, ist ein Antrag zu stellen. Für die Antragsstellung ist ein Kostenangebot von den Kindergartenassistenzen notwendig.

Deshalb ist es wichtig, dass Du die Kita-Assistenzen in einer E-Mail um ihren Kostenangebot bittest. Im besten Falle sind die Fragen zum Einsatz bereits im Kennenlerngespräch geklärt, so dass sie/er ihn Dir auch ohne weitere Rückfragen schreiben kann. Bis das Angebot fertig und bei Dir ist, dauert es durchaus auch mal bis zu einer Woche. In der Zeit kannst Du schon mal den Antrag schreiben.

Schritt 5: Welches Amt ist für den Antrag zuständig?

Um diese gewählte Kindergartenassistenz finanzieren zu können, ist ein schriftlicher Antrag (ein Brief) beim für Dein Kind zuständigen Amt an Deinem Wohnort zu stellen. In diesem Schritt klärst du, an welches Amt Dein Antrag geschickt werden sollte.

In Nordhessen ist meistens die Eingliederungshilfe zuständig. Bei Deinem Wohnort in einem Landkreis ist meistens die Eingliederungshilfe des Landkreises selbst zuständig. Für die Stadt Kassel ist meistens die Eingliederungshilfe der Stadt zuständig. Es kann durchaus sein, dass es ein anderer Kostenträger ist als für den Hausgebärdensprachkurs.

Solltest Du bereits (z.B. wegen dem Hausgebärdensprachkurs) mit einem Amt in Kontakt stehen, kannst Du Deine/n Sachbearbeiter/in fragen, welches Amt für die Eingliederung Deines Kindes in den Kindergarten zuständig ist. Meistens sind die zuvor beschriebenen Ämter, es kann aber auch regional nochmal anders geregelt sein. Das ist je nach Bundesland verschieden geregelt. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich beim Sachbearbeiter oder in einer Beratungsstelle wie zum Beispiel in der Frühförderung oder die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Deiner Region erkundigst.

Es ist nicht schlimm, wenn Dein Antrag dann doch zu einem falschen Amt geschickt wird. Das Amt muss entscheiden, welches Amt für Dein Antrag zuständig ist und wird Deinen Antrag nach der internen Klärung der Zuständigkeit an das richtige Amt weiterleiten. Solltest Du in dem Falle nichts weiter hören, wird es bereits bearbeitet oder es wurde bereits an das richtige Amt weitergeleitet und ist dort in Bearbeitung.

Schritt 6: Antrag für die Kita-Assistenz schreiben

Die Antragsstellung geschieht in der Regel formlos und ist einkommensunabhängig. Formlos bedeutet, dass Du einfach nur einen normalen Brief schreibst, in der Du den Antrag für Dein Kind stellst. Einkommensunabhängig bedeutet, dass für das Antrag selbst die Angaben zu Deinem Einkommen und das Einkommen Deiner Partnerin / Deines Partners nicht benötigt wird.

Eine gute Vorlage bietet der Verlag Karin Kästner im Bereich externer Link Elternhilfe – Leitfaden Recht an. Es sind dort mehrere Variationen. Suche Dir die Vorlage heraus, die zu Deiner Situation am ehesten passt und passe anschließend die Vorlage an Deine Situation an.

Die Kindergarten-Assistenz, die auch Kommunikationsassistenz genannt werden kann, wird mit dem Stichwort „Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX Teil (SGB IX)“ und dem „Antrag auf Kostenübernahme einer Kommunikationsassistenz im Kindergarten“ beantragt.

Es wird empfohlen, dass das Amt weiß, bis wann Du eine Antwort vom Amt erwartest. „Ich erwarte Ihre Antwort bis zum … (ein Datum in ca. 1-2 Monaten).“

Schritt 7: Anlagen beilegen

Lege bitte dem Antrag auch alle weiteren eventuell vorhandenen Berichte unbedingt nur als Kopie hinzu. Die Originale behältst du!

Das können Kopien der Berichte von:

  • der Frühförderung,
  • Diagnosen,
  • Arztberichte,
  • Schwerbehindertenausweis,
  • der Pflegegrad Deines gebärdensprachigen Kindes sein.

Sobald Du das Kostenangebot oder die Kostenangebote der Kita-Assistenzen erhalten hast, kopiere oder fotografiere ihn Dir auch ab. Lege bitte die Kostenvoranschläge mit Deinen weiteren Anlagen und dem von Dir unterschriebenen Antrag in einen C4-Briefumschlag (C4 bezeichnet die Größe des Briefumschlages) hinein. Adressiere und frankiere diesen Briefumschlag und lege ihn in einem der vielen gelben Briefkästen in deiner Nähe hinein.

Schritt 8: In Verbindung mit der Kita-Assistenz bleiben

Es ist wichtig, dass Du den Kontakt zu Deinen Kita-Assistenzen beibehältst. Wann aus welchem Grund der Kontakt nötig ist, steht in diesem Schritt näher beschrieben.

Während der Antrag in Bearbeitung ist…

Während Dein Antrag bearbeitet wird, kommt es durchaus vor, dass das Amt Nachfragen in Bezug an Deine Person oder an Dein Kind stellt. Oder es schickt Dir Formulare zu, die auszufüllen sind. Bitte erledige nach Möglichkeit innerhalb einer Woche alle diese notwendigen Angaben, die das Amt braucht, um über Deinen Antrag entscheiden zu können.

Sofern es langwieriger wird, die fehlenden Dokumente zu erhalten, kannst Du dies auch dem Amt kommunizieren, dass Du das amtliche Schreiben erhalten hast und dabei bist, es zu beantworten und selbst auf die Rückmeldungen warten musst.

Der Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte und noch nicht eingeschulte Kinder ist einkommensunabhängig (§ 92 Abs. 2 SGB XII). Deshalb sind Angaben zu Deinem Einkommen nicht nötig, auch wenn das Amt eventuell danach fragen sollte.

Der Antrag wurde abgelehnt? Widerspruch schreiben!

Bei Ablehnung ist bitte sofort (spätestens nach einer Woche!) die Frühförderung und die Kita-Assistenzen zu informieren. Beide helfen Dir, einen Widerspruch gegen den Bescheid mit der Ablehnung der Kostenübernahme für die Kita-Assistenzen zu schreiben.

Auch hier hat der Verlag Karin Kestner externer Link Muster-Schreiben für einen möglichen Widerspruch. Bitte wähle den am besten zu Deiner Situation passenden Widerspruch aus.

Für einen Widerspruch hast Du nach Erhalt des ablehnenden Bescheides nur 30 Tage Zeit. Deshalb bitte nicht eine Weile liegen lassen, sondern nimm gleich den Kontakt zu Deinen von Dir ausgewählten Kita-Assistenzen und den Kontakt zur Frühförderung auf!

Die Frist von 30-Tagen für den Widerspruch wahren

Warst Du in der Zwischenzeit im Urlaub oder aus irgendeinem Grund verhindert und für das Schreiben eines gut begründeten Widerspruchs ist dann zu wenig Zeit? Dann schreibst Du bitte in einem Brief formlos den Widerspruch ohne genaue Begründung. In diesem Brief steht dann, dass Du der Entscheidung des Schreibens von (Datum des amtlichen Schreibens) widersprichst und die Begründung noch folgt.

Zum Beispiel schreibst Du: „auf Ihr o.g. (oben im Betreff genanntes) Schreiben lege ich Widerspruch ein. Die Begründung folgt. Mit freundlichen Grüßen“.

Mit diesem Schreiben hast Du die Fristsetzung der 30 Tage gewahrt und den Widerspruch in die Wege geleitet.

Für eine gute Begründung hast du jetzt etwas Zeit (maximal einen weiteren Monat) gewonnen. Bitte schreibe die Begründungen für Deinen Widerspruch (ggf. oben den Musterbrief verwenden) und schicke diesen Brief ab.

Der Antrag wurde bewilligt! Wie geht es weiter?

Ist der Bescheid mit der Zusage der Kostenübernahme zu X Stunden in der Woche eingetroffen, informiere bitte sofort Deine Kita-Assistenten. Einerseits damit sie sofort mit ihrer Arbeit im Kindergarten beginnen können und damit Dein Kind im Kindergarten mit Gebärdensprache begleitet werden kann.

Bei einem Folgeantrag arbeitet meistens die Kita-Assistenzen auch ohne Bescheid weiter und der Antrag wird rückwirkend bewilligt.

Kontakt zwischen den Assistenten vermitteln

Vermittele bitte zwischen den Kita-Assistenten den Kontakt, damit sie sich untereinander organisieren können. Dies ist wichtig, um nach Möglichkeit im Fall der Erkrankung einer Assistenz eine Vertretung durch die andere Assistenz gewährleisten zu können.

Messenger-Gruppe mit den Kita-Assistenzen gründen

Gründe bitte nach Absprache mit den Kita-Assistenten eine Gruppe auf einem vereinbarten Messenger-Dienst auf Signal, Telegram oder Threema. WhatsApp ist auf Grund des nicht gewährleisteten Datenschutzes und der möglichen KI-Verarbeitung nicht die beste Wahl.

In dieser Gruppe kannst Du:

  • die Einsätze absagen:
    • bei Erkrankung Deines Kindes: zeitnah (am besten sofort)
    • sobald Du den Familienurlaub festgelegt hast, wenn dieses nicht in die Schließzeit des Kindergartens fällt: langfristig vorher absagen, sobald du den Zeitraum (Datum von – bis) der Abwesenheit deines Kindes im Kindergarten weißt.
    • Dies können auch Eltern-Kind-Kuren oder ähnliches sein. Sobald der Bescheid für die Kur o.ä. eingetroffen ist, bitte gib Deinen Assistenzen die Informationen zum Zeitraum weiter.
  • informieren, wenn Dein Kind nach längerer Erkrankung wieder am nächsten Tag in den Kindergarten gehen wird.
  • wann die Schließzeiten des Kindergartens sind. Im Kindergarten gibt es Tage, an denen der Kindergarten an einem Tag in der Woche geschlossen hat, sei es wegen Fortbildung oder Brückentage. Es können auch mehrere Tage sein wie die „Kita-Ferien“. Diese Informationen werden in der Regel nur von den Eltern an die Assistenzen weitergegeben.

Gebärdensprachkurs im Kindergarten

Es wird zudem empfohlen, mit dem Kindergarten zu besprechen, ob ein Gebärdensprachkurs für die Erzieher sinnvoll wäre. Die Kosten hierfür übernimmt der Träger des Kindergartens und der Kurs wird meistens auch von Deinem Hausgebärdensprachdozenten angeboten.

Der Kurs soll dazu dienen, dass auch die Erziehenden der Gruppe, in das Dein gebärdensprachiges Kind kommen wird, direkt mit Deinem Kind kommunizieren können und Dein Kind verstehen können.

Obwohl der Kurs zwar allumfassend auf die Gebärdensprache eingeht, ist die Kita-Assistenz für Dein gebärdensprachiges Kind notwendig. Mit der Kommunikationsassistenz ist es möglich, dass Dein gebärdensprachiges Kind mit allen Kindern und Erziehern kommunizieren kann.

Auch Erzieher mit Gebärdensprachkennissen benötigen trotz des Kita-internen Gebärdensprachkurses immer noch die Unterstützung der Kita-Assistenz, um fehlende Gebärdensprach-Vokabeln zu erfragen, die benötigt werden, um selbst mit dem Kind kommunizieren zu können. Oder sie benötigen die Dolmetschung, um das gebärdensprachige Kind richtig zu verstehen.

Karin Müller Schmied

Für mich steht die kommunikative Barrierefreiheit an erster Stelle. Als Kindergartenassistentin begleite ich Dein gehörloses Kind im Kindergarten in Deutscher Gebärdensprache. In Museen führe ich Dich und Deine Familie durch die Ausstellungen in Deutscher Gebärdensprache und mache selbst Kunst.

In der Freizeit male und gärtnere ich gerne.

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